Anmeldung und Kosten
Unsere KiTa nimmt Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis hin zu Grundschülern in der Nachmittagsbetreuung auf. Dabei spielen das Geschlecht sowie der Migrationshintergrund bei den Aufnahmekriterien und der Platzvergabe keine Rolle. Die Aufnahme von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, sowie von hochbegabten Kindern ist möglich. Voraussetzung hierfür ist eine gute Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Team
Wir nehmen Kinder in der Regel zum 01.09. eines jeden Jahres auf. Allerdings ist auch eine Aufnahme im laufendem Bildungsjahr möglich.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um unser Aufnahmeverfahren!
Die wichtigsten Informationen und Eckpunkte rund um die Anmeldung:
Anmeldetag
Der Anmeldetag, der meist im Januar oder Februar stattfindet, wird rechtzeitig durch die Presse und den Pfarrbrief bekannt gegeben. Es besteht jedoch jederzeit und ganzjährig die Möglichkeit nach Vereinbarung Ihr Kind auch außerhalb des Anmeldetages in der KiTa anzumelden.
Regelung der Platzvergabe
Bei der Platzvergabe gehen wir nach folgender Reihenfolge vor:
- Kind aus der Pfarrei
(zuerst bekommen die Kinder der Pfarrei Willmering/Waffenbrunn einen Platz)
- Berufstätigkeit beider Eltern
(dann vergeben wir die Plätze an die Eltern, die entweder beide berufstätig, berufstätig und alleinerziehend, oder in einer besonderen Notlage sind)
- Länge der Buchungszeit
(anschließend berücksichtigen wir diejenigen Eltern, die eine verlängerte oder eine Ganztagsbetreuung brauchen)
- Alter des Kindes
(die verbleibende Reihenfolge ergibt sich aus dem Alter des Kindes, wobei dabei die älteren Kinder den Vorrang erhalten)
- Geschwisterkinder
(sollte jedoch ein Kind einer Familie bereits unsere Einrichtung besuchen, ergibt sich daraus eine Ausnahme.)
Kinder die wir nach diesen Kriterien nicht in der gewünschten Gruppe aufnehmen können, haben die Möglichkeit:
Ø eine andere Gruppe zu besuchen und gegebenenfalls in die „Wunschgruppe“ zu wechseln, wenn sich ein Platzangebot ergibt.
Ø einen Platz in der KiTa St. Marien in Willmering zu buchen und nach Wunsch im neuen KiTa-Jahr nach Waffenbrunn zu wechseln.
Ø auf der Warteliste zu verbleiben, bis sich eine Gelegenheit zur Aufnahme ergibt.
Zu Beginn eines jeden KiTa-Jahres haben Eltern, die ihre Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen St. Martin und St. Marien angemeldet haben, die Möglichkeit den Wunsch zum Wechseln in eine andere Gruppe zu äußern, und werden bei der neuen Platzvergabe, unter den oben genannten Kriterien, mit berücksichtigt.
Schnuppertage in der KiTa
Der sogenannte Schnuppertag ist die ideale Gelegenheit, um einen sanften Einstieg zu garantieren und das Kind mit der KiTa vertraut zu machen. Der Schnuppertag wird meist im Juni/Juli von Seiten des Kindergartens angeboten. An diesem Tag können Eltern und Kind gemeinsam in die Einrichtung kommen und die Kinder der Gruppe, die Erzieher/innen und die Räume kennenlernen.
In der Kinderkrippe findet im o. g. Zeitraum ein intensives Aufnahmegespräch statt. Bei diesem werden alle wichtigen Details abgeklärt, um einem reibungslosen Start zu ermöglichen.
Abschluss des Bildungs- und Erziehungsvertrages
Die Aufnahme in die KiTa ist erst bei Vorlage eines gültigen Bildungs- und Erziehungsvertrages möglich. Dazu gehört die Unterschrift beider Elternteile.
Notwendig ist ebenfalls die Vorlage des gelben Vorsorge-Untersuchungsheftes vor Eintritt in die KiTa und der Nachweis eines „Impf-Aufklärungs-Gespräches“.
Ab dem 01.09.2020 können Kinder erst dann die Einrichtung besuchen, wenn die Eltern für ihr Kind eine Masern-Schutz-Impfung nachweisen können.
Kündigung des KiTa-Platzes
Der Bildungs- und Betreuungsvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Zum Ende des Monats Juli
ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Der Bildungs- und Betreuungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am
31.08. des Jahres, in dem das Kind eingeschult wird.
Der Bildungs- und Betreuungsvertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf
Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles
und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Bildungs- und
Betreuungsvertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die wichtigsten Informationen und Eckpunkte rund um unsere Kosten:
Buchungskosten
Unsere Elternbeiträge sind entsprechend den Buchungszeiten gestaffelt. Unten stehende Elternbeiträge gelten für unsere KiTa.
Seit dem 01.04.2019 gewährt der Freistaat Bayern einen Elternbeitragszuschuss von bis zu 100€ pro Monat und Kindergartenkind.
Der Anspruch auf den Beitragszuschuss gilt auch für Kinder, die ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem diese das 3. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden, weiterhin unsere Kinderkrippe besuchen.
Für unsere Kindertageseinrichtung bedeutet dies, dass der Besuch aller Kindergartenkinder beitragsfrei ist, da unsere Elternbeiträge für jede Buchungskategorie unter 100€ liegen.
Bei Kindern, die Anspruch auf den Beitragszuschuss haben und noch die Kinderkrippe besuchen, werden nur Beiträge fällig, die die 100€ übersteigen.
Ab dem 01.01.2020 können Eltern, deren Kinder die Kinderkrippe besuchen und noch keinen Anspruch auf den staatlichen Elternbeitragszuschuss haben, auch eine Befreiung vom Elternbeitrag beantragen, Ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes können sie das staatliche Krippengeld beantragen. Es wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Eltern als Antragsteller.
Elternbeiträge die trotzdem fällig werden, werden jeweils Mitte des Monats durch das Pfarrbüro abgebucht.
Ab dem Monat an dem ein Krippenkind das 3. Lebensjahr vollendet, ist nur noch der Kindergartenbeitrag zu berechnen.
Mittagsbetreuung
Alle Kinder, die zum Essen angemeldet sind, bekommen täglich ein warmes Mittagessen.
Wir beziehen unser Essen von „Menü-Heim-Dienst Müller“ aus Waffenbrunn. Der Preis hierfür beträgt 2,50€. Bei Bedarf ist es jederzeit möglich kurzfristig ein Mittagessen zu bestellen. Die Kosten für das Mittagessen werden jeweils am Ende des Monats abgerechnet und vom Pfarrbüro abgebucht.
Die Kinder bekommen jeden Tag zum Mittagessen frisches Obst und Gemüse zur freien Auswahl.
Buskosten
Eine Beförderung der KiTa-Kinder aus umliegenden Ortschaften mit dem Bus des Schulverbandes ist grundsätzlich möglich. Bei Bedarf können Kosten und Zeitplan bei der Gemeinde erfragt und das Kind dort angemeldet werden.
Buchungsstunden | Beitrag Kinderkrippe | Beitrag Kindergarten | Beitrag Schulkinder |
1 bis 2 Stunden | – | – | 42€ |
2 bis 3 Stunden | 80€ | – | 48€ |
3 bis 4 Stunden | 90€ | – | 54€ |
4 bis 5 Stunden | 101€ | 60€ | – |
5 bis 6 Stunden | 111€ | 66€ | – |
6 bis 7 Stunden | 122€ | 72€ | – |
7 bis 8 Stunden | 132€ | 78€ | – |
8 bis 9 Stunden | 143€ | 84€ | – |
9 bis 10 Stunden | 153€ | 90€ | – |